Weshalb die repräsentative Demokratie eine Pseudokratie ist

Bevor ich mein Referat darlege, möchte ich ganz klar Stellung beziehen. Ich respektiere und füge mich dem geltenden Recht und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung der demokratischen Republik Griechenlands. Geltendes Recht ist immer zu wahren und muss von jedem Bürger geachtet und respektiert werden. Nur so kann Demokratie funktionieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass kein Verbesserungsbedarf besteht. Lasst uns damit beginnen.

Wikipedia definiert die repräsentative Demokratie wie folgt:

 

"In der Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie (auch indirekte Demokratie oder mittelbare Demokratie genannt) werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich."

 

Mittlerweile lässt uns alle das Gefühl nicht los, dass mit unserer repräsentative Demokratie, oder auch mittelbare Demokratie genannt, irgend etwas nicht stimmt.

Das Bild der Demokratie so wie es ein Jeder von uns irgendwann mal gelernt hat, scheint nicht dem zu entsprechen, was tatsächlich im politischen Ereignishorizont von unserer Legislative projiziert wird. Das Bild der in unserem Gehirn manifestierten gerechten Demokratie, scheint immer während zu schwinden.

 

In turbulenten und schwierigen Zeiten beschleunigt sich jene Tatsache der Ernüchterung um so schneller. Immer öfter erkennen wir, dass dem Willen der Wähler nicht entsprochen wird. Immer größer die Diskrepanz zwischen Wahlversprechen und dem was die Volksvertreter verabschieden. Das Volk wird schlussendlich von seinen Delegierten in der Legislative, sprich dem Bundestag nicht vertreten.

 

Ist es auch nicht bemerkenswert, dass auf der ganzen Welt, außer der Schweiz, Herrschaftsformen bestand haben, welche auf ein und dem selben Modell basieren?

Mit Ausnahme natürlich von den eindeutig und dazu bekennenden, undemokratischen Staats- und Regierungsformen wie υ.Β. Diktaturen, pp. mal ganz abgesehen; Nun ja...Zumindest verstecken diese sich und ihr Vorhaben nicht hinter dem kleinen Finger.

  

Wieso soll denn  überhaupt der Eindruck einer gerechten Staatsform geweckt werden, welche im letztendlich keine ist? 

 

Die Antwort darauf ist eigentlich sehr simpel. Im Grunde genommen existiert keine repräsentative Demokratie. Allein schon die beiden Worte im Kontext, rufen ein gewisses Maß von Unwohlsein hervor.

 

Wieso soll der Wille des Volkes nun auch unbedingt von deren Volksvertretern übermittelt werden?

Wäre dies denn in einer Demokratie nicht mindestens auch selbstverständlich?


Es soll eine Illusion von Demokratie suggeriert werden, welche uns den Eindruck von Fairness und Sicherheit vorgaugelt und jedem der die Macht inne hat ermöglichen, diese beizubehalten und darüber hinaus maximieren zu können.

 

Mit meiner oben aufgeführten und doch so simplen Antwort, dass es im Grunde keine mittelbare Demokratie gibt, kann sich verständlicher Weise kein Leser zufrieden geben. Es ist ja auch nicht gleich ersichtlich, wieso ich von einer Pseudokratie spreche. 

 

Fragen wir uns doch mal: "Wäre es nicht einfacher, direkt das Volk zu befragen und es dann über entsprechende Gesetze abstimmen zu lassen?"

 

Die Antwort darauf ist vorerst einmal ein eindeutiges "nein". Ein Bürgerbegehren oder Volksentscheide, wären mit Sicherheit weit aus komplizierter, wesentlich aufwendiger und vermutlich auch volkswirtschaftlich gerechnet kostenaufwendiger als die Herrschaftsakte einer "repräsentativen" Demokratie.

 

Viele werden sich jetzt denken, dass sich dies damit auch schon erklären lässt, wieso keine direkte Demokratie angewandt wird. Aber so einfach geht die Rechnung natürlich auch nicht auf.

 

Auch wenn es anfänglich den Anschein erweckt, dass eine direkte Demokratie weit aus komplizierter in ihrem Abläufen und kostenintensiver als ihre "pseudo-" Konkurrentin ist, dürfen wir die Tatsache nicht außer Acht lassen, dass sich die direkte Demokratie vom Prinzip her kontinuierlich selbst heilt und automatisch eine auto-evolutionäre Strategie verfolgt und diese rigoros umsetzt.

 

Immerwährende Effizienz ist ihr einzig, stetiges Ziel. Nach dem Prinzip der Schwarm-Intelligenz werden Fehler automatisch ausgesondert. Die Natur gibt hier eindeutig die Regeln vor.

Und das ist Fakt! Wissenschaftlich bewiesen!

 

Das Resultat: Irgendwann hat sie dann auch den "Point Of Efficiency" überschritten und kann sich als klarer Sieger im Duell beider Kontrahenten krönen lassen.

 

 

Erläuterung:

 

Ich werde nun erläutern wie das System einer "Pseudokratie" aufgebaut ist und mit welchen Mitteln es versucht jegliche, demokratische Prinzipien aus der Definition ihrer in sich basierten, eigentlichen Volksmacht regelrecht zu entwurzeln. Denn Demokratie bedeutet nichts anderes als "Jegliche Macht geht vom Volke aus" 

(von altgriechisch δημοκρατία, deutsch ‚Herrschaft des Staatsvolkes‘; von δῆμος demos„Staatsvolk“ und altgriechisch κρατός kratos „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“) 

 

Schauen wir uns einmal die Funktionsweise jener Repräsentanten etwas genauer an und wie diese in dieser uns präsentierten Herrschaftsform implementiert wurden.

 

1) Teile und herrsche.

Wie uns allen bekannt ist, buhlen zahlreiche politische Interessengemeinschaften, auch Parteien genannt, um die Gunst ihrer Wähler. Jede Partei suggeriert ein bestimmtes politisches Vorhaben, welches auch Parteiprogramm genannt wird. Das Ziel dieser Auslese ist auf Hinblick des repräsentativen Prinzips nicht die Kollektion diverser Interessengemeinschaften, sondern einzig und alleine die Spaltung der Gesellschaft als solche. 

Das ist auch der erste Schritt der Volksentmachtung. Klar nach dem Prinzip "Divide et impera" teile und herrsche!

 

2) Wahl der Parteienvertreter

Die jeweiligen Parteien präsentieren dann ihre Kandidaten, welche dann vom Volk aus gewählt werden müssen. Die Betonung lege ich hier bewusst auf "müssen", denn eine alternative hierzu gibt es nicht. Dem Wähler bleibt demnach nichts anderes übrig, als einen von "seiner" bevorzugten Partei aus vorgeschlagenen Repräsentanten zu wählen. Die einzige Alternative wäre dann gegebenenfalls eine andere Partei zu wählen. Jedoch unterliegt sie auch dem gleichen Prinzip einer Kandidatenaufstellung, wie bei alle anderen Parteien auch. Abgesehen davon, erschwert das gezielt suggerierte Zugehörigkeitsempfinden zu einer bestimmten Partei, ihrem mutmaßlichen Wähler den möglichen Wechsel zu einer anderen Partei.

 

Somit wird de facto der Vertreter einer Partei und nicht wie angenommen ein Vertreter der jeweiligen Wähler bzw. des Volkes als deren Vertreter gewählt.

 

3) Lösen und Verpflichten

Der vom Volke nunmehr legitimierte Parteienvertreter, sprich Abgeordnete unterliegt u.a. dem Artikel 38 des Grundgesetzes. Diesen schauen wir uns mal etwas genauer an.

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38 

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

 

 

Hier hebt sich besonders im Absatz 1 das freie Mandat hervor. 

Freies Mandat bedeutet, dass der gewählte Abgeordnete sein Mandat im Parlament weisungsfrei ausübt. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden, sondern nur an sein Gewissen. Im Gegensatz hierzu steht das imperative Mandat.

 

Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang eines Delegierten an die ihn entsendenden Partei-Vereinsgliederungen als auch der eines Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt der Mandatsträger nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

 

Wie zu erkennen, versucht die gängige Meinung, hier besonders vorangetrieben durch Rechtswissenschaftler, den tatsächlichen Grund dieses Gesetzes zu verschleiern. Laut ihrer gängiger Rechtsdefinition dient der Art. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes einfach nur der Eliminierung des sogenannten Fraktionszwangs oder auch anders genannt, Fraktionsdisziplin.


Als Fraktionsdisziplin wird das Ausmaß bezeichnet, in dem die Mitglieder einer 
parlamentarischen Fraktion ein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen. 

 

Fragt sich aber nur, wieso wird dies nicht konkret in einem Absatz im Artikel 38 oder sonst wo im Grundgesetz klar definiert?

 

Wieso steht da nicht z.B. geschrieben: "er (der Abgeordnete) ist an Aufträge und Weisungen seiner Fraktion nicht gebunden?

 

Ganz einfach, weil der Fraktionszwang allgegenwärtig ist. Der Fraktionszwang ist das ultimative Bindeglied, oder besser gesagt die Schellen eines jeden Abgeordneten hin zu seiner Fraktion. Vielmehr soll diese Bindungsaufhebung im Art. 38 (1) GG nicht seiner Fraktion gelten, sondern richtet sich allem Anschein nach nur an das Verhältnis zwischen ihm und seiner Wähler.

Da dies aber im Gesetzestext sehr pauschal formuliert wird, kann man dies auslegen wie man möchte.

 

Fakt ist jedoch, dass kein Abgeordneter ohne seine Fraktion über kurz oder lang, politisch überlebensfähig ist. Seine Kariere wäre somit dem Untergang geweiht, würde er sich nicht ihr verpflichten.

 

Fassen wir zusammen.

Wir lesen im Art. 38 (1) GG das womöglich ausgeklügeltste (gerade weil so laienhaft formuliert) Machtenthebungsverfahren eines jeden Abgeordneten. Er ist zwar laut Gesetzestext Vertreter des ganzen Volkes, welcher dann aber nun doch an keine Aufträge und Weisungen gebunden ist. Wenn er doch ein Vertreter des ganzen Volkes ist, wieso soll er dann auch nicht an Aufträge und Weisungen des Volkes gebunden sein?

 

Egal wie wir es drehen und wenden, kommt nur eines zur Geltung. Der Abgeordnete wird von all seinen Pflichten entbunden und durch die im Gesetzestext konkrete Anweisung nach seinem Gewissen zu handeln und in Anbetracht eines unsichtbaren jedoch allgegenwärtigen und unausweichlichen Fraktionszwangs genötigt, ja regelrecht gezwungen, die Weisungen und Aufträge seiner Fraktion anzunehmen. 

 

 4) Absichern

Schlussendlich rundet die im Grundgesetz geregelte politische Immunität und weitere Privilegien* das einfach gestrickte und sehr effektive Herrschaftssystem einer Pseudokratie ab.

 

Was versteht man unter politische Immunität?

 

Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Die Immunität betrifft vor allem

·       Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie

·       Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen.

 

 

Die politische Immunität hat zwei Funktionen. Zum einen dient sie als Druckmittel, da sich diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrheit der im Parlament sitzenden Kollegen aufheben lässt. Zum anderen beschützt sie wie schon erwähnt Abgeordnete vor den Fängen der Strafverfolgung.

Das erinnert stark an die Vorgehensweise der Mafia. Solange mitgespielt wird, wird Strafverfolgung ausgesetzt. Sobald sich aber einer nur etwas zu weit aus dem Fenster lehnt und sich nicht fügt, so kann die Immunität aufgehoben werden. Wie zuletzt dies der Fall Björn Höcke von der AFD zeigte.

 

 

Demnach baut die Pseudokratie auf genau diesen vier Säulen ihre Macht auf, indem sie mit deren Strukturen, gezielt alle uns erdenklichen, demokratischen Prinzipien und Werte systematisch eliminiert.

 

o   Teile und herrsche

o   Wahl der Parteienvertreter

o   Lösen und Verpflichten

o   Absichern

 

 

Wieso agiert die Pseudokratie nicht im Interesse des Volkes?

 

Jede Herrschaftsform außer die der direkten Demokratie, nährt sich von Macht. Macht wird von Individuen be-/ genutzt und gelenkt. Dabei sichert sie sich mit Hilfe ihrer geballten und auf einigen Wenigen, konzertierten, Kraft ihre Existenz und Nachhaltigkeit. 

 

Diese enorme Kraft würde bei der direkten Demokratie im Verhältnis 1:1 einfach jedem Stimmbürger angerechnet werden. In der Pseudokratie wird diese vom Volke abgetretene Macht in erster Linie für den Machterhalt der Hauptakteure und Profit ihrer schwerreichen Auftraggeber, genutzt. 

 

Lobbyisten mit milliardenschwerer Rückendeckung nutzen im wahrsten Sinne das für sie bewusst offen gelassenen Schlupfloch des Art. 38 (1) GG und ködern gezielt und vor allem systematisch jene Abgeordneten und deren Fraktionsspitzen, um ihre Forderungen knallhart durchzusetzen zu können.

 

Und immer wieder zu Lasten derjenigen die getäuscht wurden und noch an eine lupenreine Demokratie glauben. Immer wieder zu Lasten der Menschen, welche jenen die Macht gegeben haben und durch ihre harte Arbeit ihnen immer wieder aufs Neue deren lebensnotwendige Elixier namens  Kapital in den Allerwertesten schieben.

 

Und wenn sie nicht gestorben sind dann haben sie es wohl immer noch nicht kapiert!

 

Denn Pseudokratie ist nichts anderes als ein modernes System der Sklaventreiberei.

Dies müsste uns allen so langsam aber sicher klar werden!

Wenn nicht, gilt die Schlacht ein für alle Mal verloren.

 

Ein Artikel von

Giorgio Mariotti
2012 / 2018

Lesen sie hierzu den folgenden Artikel "Mein Plan" 

*Privilegien eines Abgeordneten:

Die Privilegien der Abgeordneten Die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben besondere Privilegien. Das bedeutet sie haben bestimmte Vorrechte gegenüber normalen Bürgerinnen und Bürgern. Du wirst nun im Folgenden vier dieser Privilegien kennen lernen, nämlich das Recht auf • Immunität • Indemnität • Diäten • und das Zeugnisverweigerungsrecht Zuerst zum Begriff der Immunität: Das Wort kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet, dass die Abgeordneten nicht von der Polizei und den Gerichten verfolgt werden können. Du stellst dir jetzt sicherlich die Frage, wieso das bei den Abgeordneten so ist, wo doch alle anderen Bürgerinnen und Bürger von Polizei und Staatsanwalt verfolgt werden, wenn sie etwas angestellt haben? Die Begründung hierzu findest du im Grundgesetz (Art. 46 Abs. 2 GG). Das Parlament muss immer arbeiten und funktionieren können. Wenn seine Mitglieder aber verhaftet würden, wäre es in seiner Arbeit behindert. Das heißt aber nicht, dass seine Mitglieder machen können, was sie wollen. Wenn ein Abgeordneter bei einer Straftat ertappt und festgenommen wird, dann ist der Schutz der Immunität aufgehoben und der Täter kann wie jeder andere Bürger seine Strafe bekommen. Aber auch das Parlament kann die Immunität eines seiner Mitglieder aufheben, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Im Übrigen gilt dieser Schutz nur solange, wie der Abgeordnete gewählt ist. Der Begriff der Indemnität: Auch dieses Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass ein Abgeordneter weder dienstlich oder gerichtlich bestraft werden kann wegen Äußerungen, die er im Parlament oder in Ausschüssen macht. Er darf auch nicht für sein Verhalten in Abstimmungen bestraft werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Abgeordneter seine Meinung frei äußern kann, ohne Angst vor Nachteilen zu haben. Allerdings ist der Abgeordnete nicht geschützt, wenn er jemanden verleumdet oder beleidigt. Im Gegensatz zur Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden. Die Diäten: Für ihre Tätigkeit erhalten die Bundestagsabgeordneten ein Gehalt aus der Staatskasse, die so genannten Diäten, die für alle gleich sind. Die Höhe dieser Diäten bestimmen die Abgeordneten per Gesetz selber. Zurzeit beträgt das Gehalt circa 7.000 € im Monat, wozu sie noch eine Pauschale von ca. 3650 € pro Monat erhalten. Diese Pauschale erhalten sie um zum Beispiel ihre zweite Wohnung in Berlin oder die Fahrkosten im Wahlkreis zu bezahlen Das Zeugnisverweigerungsrecht: Die Abgeordneten haben das Recht, gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.